Allgemeine Geschäftsbedingungen

E.S.H. Eichsfelder Systemhaus GmbH & Co. KG
Nordhäuser Straße 38
37339 Leinefelde-Worbis
Tel.: +49 36074 6306-0
Fax: +49 36074 6306-10

Ansprechpartner: Tobias Müller
Kommanditgesellschaft: Sitz Worbis, Amtsgericht Jena HRA 401214
Persönlich haftender Gesellschafter: E.S.H. Eichsfelder Systemhaus Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Sitz Worbis, Amtsgericht Jena HRB 405665

USt.-IdNr.: DE 813 587 295

 

§ 1 Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle zwischen der Firma und dem Käufer abgeschlossenen Verträge sowie alle sonstigen Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbindung getroffen werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens der Firma nicht ausdrücklich widersprochen wird. Für den Fall, dass der Kunde die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich der Firma anzuzeigen.

§ 2 Preise

Die Preise sind grundsätzlich Nettopreise. Hinzugerechnet wird die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Nur im nicht kaufmännischen Verkehr ist die gesetzliche Umsatzsteuer im Preis enthalten.Die Preise verstehen sich, wenn nicht gesondert vereinbart, inklusive Abholung durch den Kunden. Zusätzliche Leistungen und Lieferungen werden gesondert berechnet.Die Preise gelten von Angebotsabgabe an gerechnet verbindlich 7 Tage, es sei denn es tritt eine andere Vereinbarung in Kraft.Tritt während der Lieferfrist eine Preisänderung z.B. infolge von Materialversteuerungen, Veränderungen der Lohn- und Gehaltstarife o.ä., verpflichten sich die Parteien über eine Preisanpassung zu verhandeln.Die Berechnung erfolgt zu den am Tage der Anlieferung gültigen Preise. Eine Anlieferung der Kaufgegenstände, eine Aufstellung von Geräten (Hardware) und Installation von Programmen (Software) durch uns sowie die Anleitung und Schulung von Bedienungspersonal wird gesondert in Rechnung gestellt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

§ 3 Lieferzeiten und Lieferungen

Lieferzeiten werden nach besten Wissen und Gewissen angegeben und nach Möglichkeit eingehalten, sofern bei Auftragserteilung alle technischen und/oder organisatorischen Einzelheiten von Auftragsinhalt festliegen. Wird unter diesen Voraussetzungen eine Lieferfrist vereinbart und seitens des Lieferers nicht eingehalten, so steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht vom Vertrag erst zu, wenn eine von ihm mittels eingeschriebenen Briefes gestellte angemessene Nachfrist nicht eingehalten wird.Als angemessene Nachfrist sind vier Wochen vereinbart. Das gleiche gilt für die Geldendmachung von Folgeschäden. Bei grober Fahrlässigkeit und bei Nachweis der schuldhaften Handlung durch den Lieferer können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, sonst entfällt dieser. Das gleiche gilt für Folgeschäden. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund unvorhersehbarer, unabwendbarer und schwerwiegender Ereignisse, die vom Lieferer nicht zu vertreten sind, ihm die Leistung aber gleichwohl unmöglich machen – hierzu gehören z.B. nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Rohstoff- und Energiemangel.Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw. – berechtigen den Lieferer- auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen -, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Teillieferung sind zulässig, soweit sie für den Besteller zumutbar sind.Die Rücksendung von Ware ist nur mit ausdrücklichem vorherigen Einverständnis des Lieferers zulässig. Teillieferungen können sofort berechnet werden. Aufträge, bei denen keine bestimmte Versandart vorgeschrieben ist, werden von uns unter Berücksichtigung des billigsten Versandweges erledigt. Der Versand sämtlicher Waren erfolgt auf Gefahr des Empfängers. Beschädigt ankommende Sendungen sind sofort bei der zuständigen Stelle (UPS, Post, Spediteur, usw.) zu melden, damit der Entschädigungsanspruch nicht entfällt. Entstehende Versandkosten werden nach Aufwand abgerechnet.

§ 4 Zahlung

Rechnungen sind innerhalb 10 Tagen ohne Abzug fällig, wenn nicht gesondert vereinbart. Maßgebend ist jeweils das Datum des Zahlungseingangs. Das Rechnungsdatum muß dem Absendetag der Rechnung entsprechen. Verspätete Absendung der Rechnung beeinträchtigt nicht die Inanspruchnahme des Skontos und des Zahlungsziels.Bei nicht fristgerechter Zahlung treten, ohne dass es einer besonderen Mahnung bedarf, die Verzugsfolgen ein, die geschuldeten Beträge sind vorbehaltlich der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens mit 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der LZB, mindestens jedoch mit 5% ab Fälligkeit zu verzinsen. Wechsel und Schecks werden nur unter Abzug der Einzugs- und Diskontspesen und unter Vorbehalt gutgebracht. Für rechtzeitige Vorlegung und Beibringung von, Wechselprotesten wird eine Gewähr nicht übernommen.
Die Herausgabe von eigenen oder fremden Akzepten, bei denen der Diskont vom Einreicher getragen werden muß, sowie von Teilzahlungsverträgen gilt nicht als Barzahlung und begründet keinen Anspruch auf Gewährung des Kassaskontos. Die Entscheidung über die Annahme von Akzepten bleibt in jedem Fall vorbehalten. Zahlungen werden auf die älteste Schuld angerechnet. Hierbei werden sämtliche Schulden des Bestellers, auch seiner Niederlassungen, in Betracht gezogen.Ein Skonto wird nicht gewährt, wenn ein fälliger Saldo zugunsten des Lieferanten im Zeitpunkt der Zahlung bestehen bleibt. Zur Erprobung, zur Miete, oder leihweise überlassener Gegenstände lagern beim Kunden auf dessen Gefahr und sind entsprechend zu versichern. Der Abschluß einer solchen Versicherung ist auf Anforderung nachzuweisen.Weiterhin hat der Kunde den Kaufgegenstand sachgemäß zu behandeln. Mieten und Wartungspauschalen sind grundsätzlich für den im Vertrag vorgesehenen Zeitraum im Voraus zu zahlen – es sei denn es gelten andere Bedingungen lt. Miet – bzw. Wartungsvertrag. Wird Ratenzahlung vereinbart und gerät die fällige Rate in Verzug, ist die gesamte Rechnung sofort fällig. Die entstandenen Gebühren sind vom Kunden zu tragen. Bei Neukunden gilt die Bezahlung per Vorauskasse oder Bezahlung bei Übergabe der bestellten Ware durch den Mitarbeiter des Unternehmens, des Post – oder Paketdienst.

§ 5 Sondervereinbarungen

Programme und Zeichnungen / Klischees und andere angefertigte Unikate: Von uns unentgeltlich gelieferte oder nur anteilig in Rechnung gestellte Fertigungshilfsmittel (z.B. Zeichnungen, Modelle, Klischèes usw.) bleiben unser Eigentum, insbesondere auch im Hinblick auf das Urheberschutzgesetz und dürfen nicht ohne ausdrückliche Genehmigung Dritten zugänglich gemacht werden.Kommt der Auftrag nicht zustande, sind sie uns auf Verlangen zurück zugeben. Für EDV-Programme gelten im übrigen Sonderbedingungen, die durch Erklärung des Lieferers zum Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingung gemacht werden können.Der Besteller haftet dem Lieferer gegenüber dafür, dass bestellte Drucksachen nicht mit Rechten Dritter nach dem Urheberschutzgesetz behaftet sind. Auf ihm bekannte Rechte Dritter wird der Lieferer den Besteller hinweisen. Dem Kunden ist die Vervielfältigung und Änderung der ihm verkauften und / oder zur Verfügung überlassenen Software sowie die ihm vorübergehende Überlassung oder Erteilung von Unterlizenzen an Dritte untersagt. Die Entfernung von Programmschutzmechanismen ist unzulässig.Geheimhaltung: Der Lieferer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen einer Auftragsabwicklung bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Bestellers vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber nicht zu offenbaren. Der Lieferer hat seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes hinzuweisen.Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen innerhalb der Einflusssphäre des Bestellers obliegt ausschließlich diesem. Der Besteller ermächtigt den Lieferer, dessen Firma in Referenz- und/oder Besitzerlisten aufzunehmen und diese Interessenten zugänglich zu machen.Miet-, Leasing- und Softwareverträge: Für Sondervereinbarungen (Mietverträge, Leasingverträge, Softwareverträge usw.) gelten zusätzlich zu den vorliegenden Geschäftsbedingungen noch die formularmäßigen Bedingungen. In diesen Fällen wird der Lieferer dem Besteller die Bedingungen der Drittauftragsnehmer unverzüglich zur Kenntnis bringen ( z. B. bei Leasingverträgen) Insbesondere bei Miet- und Leasingverträgen gilt die Auftragserteilung an den Lieferer als Genehmigung des Vertragsabschlusses zwischen Lieferer und Leasinggeber und gleichzeitig als Verpflichtung, mit dem Leasinggeber einen, den festgelegten Bedingungen entsprechenden Vertrag abzuschließen.

§ 6 Gewährleistungspflicht

Die Firma gewährleistet, dass die Waren nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Die Firma und der Kunde sind sich darüber einig, dass im Handbuch und / oder in der Preisliste enthaltene Erklärungen und Beschreibungen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften darstellen.Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate und beginnt mit dem Tag der Lieferung. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinn des Bürgerlichen Gesetzbuchs, so beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre. Während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel hat der Kunde der Firma unverzüglich schriftlich zu melden. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Mängeln, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen.Die Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde ohne Zustimmung der Firma Geräte, Elemente oder Zusatzeinrichtungen selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, dass der Kunde den vollen Nachweis führt, dass die noch in Rede stehenden Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und dass die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht erschwert wird. Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Kunde der Firma eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Der Kunde teilt der Firma mit, welche Art der Nacherfüllung – Verbesserung der gelieferten oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache – er wünscht. Die Firma ist jedoch berechtigt, die gewählte Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchgeführt werden kann und wenn die andere Art der Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile für den Kunden mit sich bringen würde.Die Firma kann außerdem die Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchführbar ist. Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem Zusammenhang stehenden Mangel stehen der Firma zwei Versuche innerhalb der vom Kunden gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder mindern.Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann bereits nach dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein zweiter Versuch innerhalb der gesetzten Frist dem Kunden nicht zuzumuten ist. Wenn die Nacherfüllung unter den oben ausgeführten Voraussetzungen verweigert wurde, steht dem Kunden das Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht sofort zu. Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen.Hat der Kunde die Firma wegen Gewährleistung in Anspruch genommen und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel die Firma nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, sofern er die Inanspruchnahme der Firma grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen der Firma entstandenen Aufwand zu ersetzen. Die Lieferung einer Bedienungsanleitung in englischer Sprache ist zulässig, wenn der Vertragsgegenstand noch nicht für den jeweiligen Markt vollständig lokalisiert ist. Gleiches gilt, wenn der Vertragsgegenstand generell nur in englischsprachiger Version lieferbar ist.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.Der Kunde darf sie nicht als Pfand geben oder zur Sicherheit übereignen, solange sie nicht bezahlt sind. Bei Pfändung durch Dritte ist uns sofort Mitteilung zu machen. Wird noch nicht bezahlte Ware regulärem Geschäftsverkehr veräußert, so gilt im Konkursfall die dafür erworbene Forderung uns übereignet.Falls während der Vertragsdauer Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers entstehen, sind wir berechtigt, von allen schwebenden Lieferungsverträgen zurückzutreten oder Vorauszahlung für alle noch zu erfüllenden Verträge zu verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware angemessen gegenüber Diebstahl und Beschädigung zu versichern und die Kaufgegenstände pfleglich zu behandeln.

§ 8 Reklamationen

Reklamationen werden nur dann berücksichtigt, wenn sie uns innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich angezeigt werden. Schadenersatz wegen mangelnder Lieferung oder Nichtlieferung wird nur in Form von Ersatzlieferung gewährt. Die Geltendmachung des drüber hinausgehenden mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen weiterhin gilt § 6 der AGB.

§ 9 Reparatur- und Serviceleistungen

Reparaturen werden nach telefonischem bzw. schriftlichem Auftrag beim Kunden bzw. bei der E.S.H. Eichsfelder Systemhaus GmbH &Co. KG durchgeführt. Geräte, für die E.S.H. Eichsfelder Systemhaus GmbH & Co. KG nicht Vertragspartner ist, werden nur nach gesonderter Absprache repariert. Fahrzeiten der Techniker gelten, wenn nicht anders vereinbart, grundsätzlich als Arbeitszeit. Serviceleistungen werden entsprechend den in den Serviceverträgen festgelegten Bedingungen durchgeführt. Reparaturrechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar.

§ 10 Anwendbares Recht

Für unsere Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 11 Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide Teile ist Leinefelde-Worbis OT Worbis.

Stand: 01.04.2005