Datenschutzbehörde Hamburg verhängt Bußgeld mangels AV-Vertrag

  Die Hamburger Datenschutzbehörde hat im Dezember 2018 ein deutsches Kleinunternehmen mit einem Bußgeldbescheid i.H.v. € 5.000,00 belegt. Dies geht jedenfalls aus einem Bericht von Heise Online vom 20.01.2019 hervor (s.u.). Grundlage hierfür war das Fehlen eines Vertrags zur Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) mit einem spanischen Postdienstleister. Dabei hatte sich das Unternehmen zunächst selbst durch eine Anfrage…