EU-DSGVO, Datenschutz und externer Datenschutzbeauftragter

Die EU-DSGVO und BDSG (neu) kommen ab 25. Mai 2018 zur Anwendung. Je nach Schwere des Verstoßes können damit Bußgelder bis zu 20 Mio. EUR bzw. 2 bis 4 Prozent des weltweit erzielten Jahresumsatzes verhängt werden [Quelle: DSGVO, Art.83(4/5)]. Mit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung nehmen die Rechte der betroffenen Personen zu, während gleichzeitig die Pflichten…