Die EU-DSGVO und BDSG (neu) kommen ab 25. Mai 2018 zur Anwendung. Je nach Schwere des Verstoßes können damit Bußgelder bis zu 20 Mio. EUR bzw. 2 bis 4 Prozent des weltweit erzielten Jahresumsatzes verhängt werden [Quelle: DSGVO, Art.83(4/5)].
Mit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung nehmen die Rechte der betroffenen Personen zu, während gleichzeitig die Pflichten und Verantwortlichkeiten der Datenverantwortlichen wachsen.
Wir unterstützen Sie
Wir bieten Ihnen abgestimmte und effektive Dienstleistungen, um Ihr Unternehmen auf die erweiterten Anforderungen vorzubereiten und diese dauerhaft umzusetzen.
- Lassen Sie sich zu allen Themen rund um den Datenschutz beraten.
- Wir erstellen mit Ihnen ein auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes Datenschutzkonzept.
- Wir helfen Ihnen bei der Definition der organisatorischen und technischen Maßnahmen.
- Wir sensibilisieren und schulen Ihre Mitarbeiter.
- Wir unterstützen Sie bei der Erstellung aller notwendigen Dokumentationen.
- Wir bieten Ihnen als externer Datenschutzbeauftragter umfassende Beratungen und Prüfungen.
- Wir begleiten Sie bei der Umsetzung und helfen Ihnen bei der Etablierung eines Datenschutzmanagementsystems.
- Wir arbeiten mit Ihrem internen Datenschutzbeauftragten zusammen und unterstützen ihn bei seinen Aufgaben.
Besuchen Sie einen unserer unverbindlichen und kostenlosen Workshops in unserem Haus. Die beiden kommenden Workshops sind leider bereits ausgebucht, weitere Termine teilen wir Ihnen sehr gern auf Nachfrage mit.
Für Fragen und Terminvereinbarungen rund um das Thema Datenschutz stehen Ihnen Tobias Müller und Peter Drößler zur Verfügung:
Telefon : +49 (0) 36074 6306-0
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