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Das Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ fördert Beratungen kleiner und mittlerer Unternehmen. Die Unternehmen können sich von qualifizierten, Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Ebenso erhalten Unternehmen in Schwierigkeiten einen Beratungszuschuss zu allen Fragen der Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit.
Mit der Richtlinienverlängerung bis Ende 2022 wird für Unternehmen die Möglichkeit eingeräumt, einen Zuschuss zu den Kosten einer Unternehmensberatung zu erhalten. Unternehmen in Schwierigkeiten (gemäß der Richtliniendefinition) können zwei Zuschüsse beantragen. Diese nicht rückzahlbaren Zuwendungen erhalten Unternehmen unabhängig davon, ob und wie viele Zuschüsse sie für Beratungen bis zum 31. Dezember 2020 beantragt oder erhalten haben. Die De-minimis-Höchstgrenzen müssen allerdings beachtet werden.
Die Beratungsförderung kann nur erfolgen, wenn die Beratung durch bei der BAFA akkreditierte und gelistete Berater durchgeführt wird. Alle Berater und Beratungsunternehmen mussten in diesem Jahr eine (Neu)Registrierung und Zulassung durch die BAFA beantragen.
Die BAFA hat die Gesellschaft für Datenschutz und IT Beratung mbH (GeDIT) als Verbundunternehmen der E.S.H. Eichsfelder Systemhaus GmbH & Co. KG mit der BAFA-ID 192470 zugelassen.
Welche Förderungen sind möglich
Unternehmensart | Bemessungsgrundlage | Region | Fördersatz | maximaler Zuschuss |
Junge Unternehmen nicht länger als 2 Jahre am Markt | 4.000 Euro | neue Bundesländer | 80 % | 3.200 Euro |
alte Bundesländer | 50 % | 2.000 Euro | ||
Bestandsunternehmen ab dem dritten Jahr nach Gründung | 3.000 Euro | neue Bundesländer | 80 % | 2.400 Euro |
alte Bundesländer | 50 % | 1.500 Euro | ||
Unternehmen in Schwierigkeiten | 3.000 Euro | alle Standorte | 90 % | 2.700 Euro |
Für welche Bereiche bieten wir Beratungen an
- Beratungen zu Themen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit
- Beratungen zu Fragen der IT-Organisation und Abwicklung von IT-Projekten
- Beratungen zu allgemeinen betriebswirtschaftlichen Fragestellungen (Organisation, Controlling, IT-Integration)
- Individuelle Beratungen nach Absprache
Wir bieten Ihnen neben einer transparenten, auf Ihr Unternehmen abgestimmten und fachlich fundierten Beratung Unterstützung bei der Beantragung und Abwicklung der Beratungsförderung an.
Inhalt und Ablauf einer Beratung
Mit dem Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ werden nur konzeptionelle Beratungsleistungen gefördert. Konzeptionell ist eine Beratung, wenn sie der Unternehmerin bzw. dem Unternehmer Entscheidungshilfe bietet (Hilfe zur Selbsthilfe). Dies ist dann der Fall, wenn der Berater eine Analyse im Rahmen des Beratungsauftrages durchführt, Schwachstellen und deren Ursachen feststellt sowie darauf aufbauend Vorschläge zur Verbesserung einschließlich konkreter Anleitungen zur Umsetzung in die betriebliche Praxis vorlegt.
Der Berater
- bespricht die speziellen Probleme mit der Unternehmerin bzw. dem Unternehmer und verschafft sich einen ersten Eindruck über die Unternehmenssituation,
- stellt den Ist-Zustand des Unternehmens fest. Er nimmt den Betrieb oder einen Teilbereich kritisch unter die Lupe,
- analysiert die Ist-Situation des Unternehmens im Rahmen des Beratungsauftrages (= Analyse),
- untersucht sorgfältig die Ursachen der einzelnen Schwachstellen (= Benennung der Schwachstellen und deren Ursachen),
- erarbeitet darauf aufbauend Verbesserungsvorschläge (= Handlungsempfehlungen) und Anleitungen zur Umsetzung der Vorschläge in die betriebliche Praxis.
Wir beraten Sie gern:
Herr Peter Drößler
Herr Tobias Müller
Tel.: +49 36074 63060
E-Mail: gedit@e-systemhaus.de