Die Datenschutzkonferenz (DSK), das sind die Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder, haben sich Mitte Oktober auf ein Konzept zur Bemessung von Bußgeldern bei Verstößen gegen die Datenschutzbestimmungen geeinigt.
Hier finden Sie eine entsprechende Pressemitteilung und Einzelheiten zu diesem Konzept.
Anhand der nachfolgenden Tabelle möchten wir Ihnen zeigen, wie die möglichen Bußgelder in Abhängigkeit des Unternehmensumsatzes aussehen könnten.
Für weitere Informationen und Ihre Fragen steht Ihnen unser Datenschutz Team sehr gern zur Verfügung.
Sie erreichen uns unter datenschutz@e-systemhaus.de oder +49 36074 63060.