Seit dem Inkrafttreten der DSGVO gilt in allen EU-Staaten das gleiche Datenschutzrecht. Die Privatsphäre zu schützen, ist im digitalen Zeitalter, in dem wir leben, eine der wichtigsten Aufgaben.
Im alltäglichen Leben spielt das Internet eine immer größere Rolle und die Preisgabe von persönlichen Daten lässt sich nicht immer vermeiden. Um so wichtiger ist es, dass diese gut geschützt sind. Deshalb sind alle Unternehmen gleich welcher Größe aber auch Vereine verpflichtet, die DSGVO anzuwenden.
12 Monate nach dem Ende der Übergangsfrist sind die befürchteten Abmahnwellen ausgeblieben. Die Aufsichtsbehörden beschränkten sich weitestgehend noch auf Beratung und Ermahnungen, ohne auf Sanktionen zurückzugreifen.
Wie sieht die Bilanz aus?
Gemeldet wurden bisher über 200.000 Verstöße, wobei es sich bei ca. 65.000 davon um Selbstanzeigen von Datenschutzbeauftragten der Firmen handelte. In einem kürzlich erschienenen Bericht des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) wird die Gesamtsumme der Bußgelder auf knapp 56 Millionen Euro beziffert. Das höchste Bußgeld wurde gegen Google mit ca. 50 Millionen Euro verhängt.
Die in Deutschland bislang verhängten Bußgelder summieren sich auf 500.000 Euro und wurden in 75 Einzelfällen ausgesprochen. Das höchste Bußgeld wurde in Baden-Württemberg mit 80.000 Euro verhängt, nachdem Gesundheitsdaten von Verbrauchern öffentlich im Internet aufgetaucht waren. Dass eine Sensibilisierung der Betroffenen in den letzten 12 Monaten stattgefunden hat, zeigen über 37.000 Beschwerden bei den Aufsichtsbehörden in Deutschland seit Inkrafttreten der DSGVO.
Nach wie vor sind sich viele Unternehmen jedoch ihrer Verantwortung bei der Umsetzung der DSGVO noch nicht bewusst. Ein Umdenken sollte nicht erst nach einer Abmahnung oder schmerzlichen Bußgeld einhergehen.