Verstöße gegen die DSGVO sind abmahnfähig

Das Landgericht Würzburg hat am 13.09.2018 entschieden, dass Verstöße gegen die DSGVO grundsätzlich von Wettbewerbern abgemahnt werden können. Im vorliegenden Fall wurde zum einen eine unzureichende Datenschutzerklärung auf der Web-Seite eines Unternehmens beanstandet, zum anderen wurde beanstandet, dass die Web-Seite die Möglichkeit bot, ein Kontaktformular auszufüllen, die Web-Seite die Übertragung aber unverschlüsselt vornahm. Es ist…