Das Landgericht Würzburg hat am 13.09.2018 entschieden, dass Verstöße gegen die DSGVO grundsätzlich von Wettbewerbern abgemahnt werden können. Im vorliegenden Fall wurde zum einen eine unzureichende Datenschutzerklärung auf der Web-Seite eines Unternehmens beanstandet, zum anderen wurde beanstandet, dass die Web-Seite die Möglichkeit bot, ein Kontaktformular auszufüllen, die Web-Seite die Übertragung aber unverschlüsselt vornahm.
Es ist zu befürchten, dass auf Abmahnungen spezialisierte Anwälte in nächster Zeit Webseiten von Unternehmen auf Verstöße gegen die DSGVO prüfen werden und diese bei Verstößen daraufhin abzumahnen. Eine solche Abmahnung ist mit nicht unerheblichen Kosten (Abmahnung selbst, gegnerische Rechtsanwaltskosten, ggf. eigene Rechtsanwaltskosten) verbunden. Im Falle einer geforderten Unterlassungserklärung ist zusätzlich eine rechtliche Beratung sinnvoll, aber auch diese ist mit weiteren Kosten verbunden.
Wir empfehlen daher dringend zunächst eine Prüfung der eigenen Webseite auf DSGVO Konformität und die Umsetzung der Vorschriften der DSGVO im Unternehmen.
Gern unterstützen wir Sie bei allen Fragen rund um das Thema Datenschutz in Ihrem Unternehmen.
Sie erreichen uns unter Tel. 036074-63060 oder per Email datenschutz@esh-online.net.