Wir erhielten heute Vormittag ein Fax indem wir Angaben zum Datenschutz nach EU-DSGVO machen sollen. Darin heißt es “… um Ihrer gesetzlichen Pflicht zur Umsetzung des Datenschutzes nachzukommen und die Anforderungen der seit 25.05.2018 geltenden europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) zu erfüllen“.
Dieses Schreiben vermittelt auf den ersten Blick den Eindruck diese Angaben aus Datenschutzgründen machen zu müssen. Jedoch ist dies eine Falle. Mit den gemachten Angaben und einer Unterschrift erhält man ein Leistungspaket Basisdatenschutz für stolze 498 Euro/jährlich.
Im Kleingedruckten steht:
“Die in diesem Auftrag genannte Person/Unternehmen erwirbt das Leistungspaket Basisdatenschutz. Dieses beinhaltet Informationsmaterial, ausfüllfertige Muster, Formulare und Anleitungen zur Umsetzung der Vorgaben der DS-GVO. Basisdatenschutz-Beitrag jährlich netto, zzgl. USt: EUR 498. Die Berechnung erfolgt jährlich. […] Durch die Unterzeichnung wird die Leistung für drei Jahre verbindlich bestellt”.
Was müssen Sie tun
Wer ein solches Schreiben erhalten hat, sollte es aber auf keinen Fall unterschrieben zurücksenden.
Wer das Fax bereits ungelesen unterschrieben und zurückgeschickt hatte, sollte seine Erklärung umgehend widerrufen und hilfsweise wegen arglistiger Täuschung anfechten.
Rechnungen der Datenschutzauskunft-Zentrale sollten nicht bezahlt werden, sondern die Forderungen nach Widerruf und Anfechtung bestritten werden. Bereits geleistete Zahlungen sollten zurückgefordert werden.
Haben Sie noch Fragen oder wünschen Sie konkrete Unterstützung, für alle datenschutzrechtliche Anforderungen in Ihrem Unternehmen, dann kommen Sie gern auf uns zu. Wir helfen Ihnen durch den DSGVO Dschungel.